Übersicht - strafbare Handlungen des GmbH-Geschäftsführers und Gesellschafters in der Insolvenz
Die Deliktanfälligkeit von Gesellschafter und Gseschäftsführer steigert sich proportional zum Eintritt der Insolvenzreife. Der Gesetzgeber kennt nicht nur den Straftabestand der Insolvenzverschleppung, sondern fordert gleichzeitig die Aufklärung der Beistraftaten.
Aus unserer langjährigen Praxiserfahrung heraus haben wir Ihnen hier die häufigsten Insolvenzstraftaten aufgelistet.
Geldwäsche - Der Straftatbestand der Geldwäsche gleicht in der Definition einem Kaugummi - und rechtfertigt deshalb weit in das persönliche Umfeld des Betroffenen hinein Ermittlungsmaßnahmen, die zur Aufklärung weiterer Straftaten führen sollen. Haben vor Erreichen der Insolvenzreife in der GmbH verdächtige Vermögensverschiebungen oder Provisionszahlungen stattgefunden? Dann darf der Geschäftsführer mit der Einleitung eines Strafverfahrens wegen Geldwäsche rechnen. Ein Ermittlungsverfahren wegen Geldwäsche rechtfertigt mehrere erhebliche Einschränkungen staatsbürgerlicher Rechte.
- Umfassende Kontenabfrage bei der BaFin
- Ermittlungen bei Geschäftspartnern
- Grundbuchabfrage
- nahestehende Personen werden Verfahrensbeteiligte
- Telefonüberwachung
- Postüberwachung
- Untersuchungshaft
Der Gesetzgeber definiert Geldwäsche als Straftatbestand, welchem verübte Straftaten vorangehen müssen. Ist dem Beschuldigten keine direkte Verbindung zur Straftat vorzuwerfen, wird dieser der Beihilfe verdächtigt. Auch wenn die Herkunft von Geldern nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden können, darf der Betroffene mit Einleitung eines Verfahrens rechnen. Der berühmte "Kassengriff" wird so zum Fiasko des Geschäftsführers. Ein Ermittlungsverfahren wegen Geldwäsche wird aufgrund besonderer Ermittlungsoptionen immer weitere Straftaten aufdecken:
| Vorwurf |
Wann? |
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- Inanspruchnahme von Lieferung oder Leistung, obwohl die Insolvenznähe der GmbH bereits erkennbar war
Achtung! löst Schadenshaftung gem. § 823 BGB aus!
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- Kreditbetrug nach §265b StGB
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- unrichtige oder unvollständige Angabe der Vermögensverhältnisse.
Achtung! - abstraktes Gefährdungsdelikt - Eintritt eines Schadens ist nicht erforderlich!
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- gilt für Geschäftsführer und Gesellschafter, u.U. auch Vorstände von Kreditinstituten - durch MoMiG Harmonisierung Eigenkapitalersatzrecht - praktische Urteile liegen noch nicht vor
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- Gläubigerbegünstigung nach §283c StGB
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- Strafbarkeitsbedinung ist Abweisung mangels Masse oder Insolvenzverfahren - in der Praxis bedeutsam in Verbindung mit Insolvenzanfechtung gem. §133 InsO
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- Vorenthalten von Arbeitnehmer-Sozialversicherungsbeiträgen nach §266a StGB
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- Delikt Nummer 1 in der Unternehmenskrise
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- unterlassene oder unordentliche Buchführung ist ein Wesensmerkmal des Bankrott - vgl. § 283 StGB Abs. 1 Nr. 5
- Delikt Nummer 1 bei unprofessioneller Sanierungsvariante - übertragende Sanierung
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- Verletzung der Buchführungspflicht nach §283c StGB
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- auch nicht kaufmännische Geschäftsführer haben den kaufmännischen Geschäftsführer zu überwachen!
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- Fundamental rechtsformgreifende Regelung §15a InsO - Insolvenzverschleppung
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- Verlust der Häfte des Stammkapitals nach §§49 GmbHG und §84 GmbHG
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- strafbewährt sind Vorsatz und Fahrlässigkeit!
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Gründungsschwindel - Häufig wird wegen unrichtiger Gründung der GmbH ermittelt. Stand zum Zeitpunkt das Stammkapital dem Geschäftsführer der GmbH zur vollständigen Verfügung? Ist die Herkunft des Stammkapitals zweifelsfrei geklärt? - Wenn nicht, hat der Geschäftsführer und Gesellschafter mit der Einleitung eines Strafverfahrens wegen Geldwäsche zu rechnen. Achtung: Auch bei Kapitalerhöhung muss die Einlage dem Geschäftsführer zur Verfügung stehen. Eine Ausnahme bildet hier die Umwandlung von Verbindlichkeiten in Eigenkaptal.
Bankrott - Haben vor Insolvenz verdächtige und anrüchige Vermögensverschiebungen stattgefunden? Der Straftatbestand Bankrott wird häufig bei der unsachgemässen Anwendung des Modells "übertragende Sanierung" erfüllt.
Unterschlagung - Wurden Leasing und Finanzierungsverbindlichkeiten nur unzureichend erfüllt? Wurden Maschinen oder Fahrzeuge trotz Kredikündigung durch die Finanzierungsgesellschaft oder Bank trotzdem genutzt und waren zum Zeitpunkt der beabsichtigten Sicherstellung nicht auffindbar?
Nichtabführen von Beiträgen zur Sozialversicherung - Wurden die Beiträge zur Sozialversicherung verspätet an dieKrankenkasse überwiesen? Maßgebelich ist hierbei der Zeitpunkt der Gutschrift auf dem Konto der Krankenkasse. Der Straftatsbestand fällt unter dem Bereich Wirtschaftskriminalität - Delikte aus arbeitsrechtlichen Verhältnissen. Das Nichtabführen von Beiträgen zur Sozialversicherung ist einer der häufigst erhobenen Vorwürfe im Insolvenzverfahren.
Betrug - Hat der Geschäftsführer bei erreichen der Insolvenzreife der GmbH trotzdem bei Lieferanten Ware oder Dienstleistungen bestellt, obwohl er mit Zahlungsfähigkeit oder einer erheblichen Verspätung der Zahlung rechnen musste?
Untreue - Sind dem Geschäftsführer anrüchige Zahlungen vorzuwerfen?
Straftaten des Geschäftsführers der GmbH in der Krise der GmbH
Gefahren für den Geschäftsführer bei Insolvenz - Ermittlungsverfahren wegen Betrug und Bankrott. |