drohende Zahlungsunfähigkeit - Insolvenzantragsgrund bei juristischen Personen (GmbH, usw.)
Der Insolvenzantrag wegen drohender Zahlungsunfähigkeit nach §18 Abs. 2 InsO findet in der Praxis selten seine Anwendnung. Leidigleich öffentlichkeitswirksame Insolvenzen (Sinn Leffers, ProMarkt, Karmann, Quimonda usw.) stellten in der Vergangenheit Insolvenzantrag wegen drohender Zahlungsunfähigkeit.
Der Insolvenzantrag nach Legaldefinition drohende Zahlungsfähigkeit ist ein Antragsprivileg des Schuldners, im Falle der GmbH - der Schuldnerin. Hier wird seitens dem Gesetzgeber die Möglichkeit eingeräumt, unter den Schutz des Insolvenzverfahrens zu gelangen und Einzelvollstreckungen zu vermeiden. Aus dem anglo-amerikanischen Wirtschaftsraum ist dieses Verfahren als Gläubigerschutz bekannt.
Bei Antragsstellung durch die Schuldnerin wird jedoch genau geprüft, ob tatsächliche Insolvenzgründe vorliegen, und das Verfahren nicht für die Anfechtung "schlechter Geschäfte" oder als kurzweilige Kostensenkungsmaßnahme mißbraucht wird (z. Bsp.Insolvenzgeld durch die Arbeitsagentur). Ausserdem wird geprüft, ob Verschleppungsmerkmale vorliegen.
Der Insolvenzantrag wegen drohender Zahlungsunfähigkeit findet in der Praxis jedoch selten sein Anwendung. Sinnvoll ist die Antragsstellung dann, wenn im Vorfeld der "Prepackaged" Insolvenzplan ausgearbeitet wurde und mit Antrag eingereicht wird.Dies ist in den medienbekannten Insolvenzen stets der Fall. Der Insolvenzantrag nach §18 Abs. 2 InsO ist der einzigst realistische, um die Eigenverantwortung im Insolvenzverfahren zu erzielen.
Im Mittelstand verbreitet ist die Antragsstellung wegen bestehender Zahlungsunfähigkeit.
Insolvenzantrag wegen drohender Zahlungsunfähigkeit durch den Geschäftsführer der GmbH
GmbH insolvent - Insolvenzantrag - Zahlungsunfähigkeit . Geschäftsführer der GmbH - Insolvenz.
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