Ist die GmbH insolvent, wird das Finanzamt unabhängig von anderen Gläubigern die Durchsetzung zur Erfüllung von Steuerverbindlichkeiten prüfen. In der bereits angespannten Situation einer Insolvenzreife, sieht sich der Geschäftsführer und Gesellschafter einer GmbH mit dem Finanzamt konfrontiert, weil dies im Gegensatz zu anderen Gläubigern, autonom agieren kann. Vollstreckungen finden unabhängig vom zivilrechtlichen Verfahren statt.
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wenn die Voraussetzungen nach § 69 AO vorliegen. |
Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer
Diese Steuern spielen selten eine größere Rolle, da vor einer Insolvenz meist keine besteuerbaren Gewinne entstehen. Aber es gibt auch Fälle, in welchen die Insolvenz eine Folge von Körperschaftsteuerforderungen sind, welche nach einer Betriebsprüfung erhoben werden.
Wie kann der GmbH-Geschäftsführer sich wehren?
Der Geschäftsführer hat eine Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung. Kommt er dieser Pflicht nicht nach - wird das Finanzamt überzogene Schätzungsbescheide erlassen und deren Vollstreckung betreiben. Ein Schätzungsbescheid entbindet den Geschäftsführer zur Abgabe der Steuererklärung nicht.
Hat das Finanzamt bereits einen Schätzungsbescheid erlassen, bleiben nur wenige Möglichkeiten zur Abwehr der Vollstreckung Der im Bescheid angegebene Haftungszeitraum ist genau zu prüfen. Bei einem Insolvenzantrag wegen Zahlungsunfähigkeit endet dieser, spätestens mit Beginn des vorläufigen Insolvenzverfahrens.
Ausserdem ist zu prüfen, ob geleistete Zahlungen auf verschiedene Steuerarten aufgeteilt wurden. Wir beraten Sie gern!

Haftung für Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt