Geschäftsaufgabe - die Beendigung der unternehmerischen Tätigkeit
Es gibt viele Gründe - warum ein Geschäft aufgegeben wird. In unserer langjährigen Praxis kristallisierten sich in der Mehrzahl folgende Punkte heraus - welche im Ergebnis zur Geschäftsaufgabe führten: Die Aufgabe einer geschäftlichen Tätigkeit kann für den Inhaber mitunter die Bewältigung einer komplexen Aufgabenstellung bedeuten. Ist der Inhaber erkrankt oder gar verstorben - so bedeutet dies für Angehörigen neben der privaten - eine formelle Belastung. Der Einsatz erfahrener Liquidatoren macht Sinn - da diese - im Unterschied zum Nachlassverwalter - auch unternehmerische und juristische Aspekte beleuchten - und lösen sowie die Firmenabwicklung vollziehen.
Bei inhabergeführten Unternehmen ( wie Gaststätten, kleinere Fachgeschäfte usw. ) gestaltet sich dieFirmenabwicklung in weiterer Hinsicht schwer - weil da der Inhaber in der Regel sein eigenes Konzept zur Abwicklung der laufenden Geschäftsvorfälle entwickelte. Mit Lieferanten, Kunden und Geschäftspartnern bestehen beispielsweise mündliche Absprachen. Diese genauestens zu prüfen - ist eine unserer Aufgaben. Nicht selten hörten wir Sätze wie - "Das war so abgesprochen" - oder "Das haben wir immer so gemacht". Kann man den 2. Partner der Vereinbarung nicht mehr dazu hören - neigen leider - viele Geschäftspartner mitunter zur Gier und versuchen aus der persönlichen Tragödie - ihren eigenen Gewinn zu erzielen. Unsere Liquidatoren lösen das Geschäft mit der notwendigen Pietät auf. Die Abwicklung der Geschäftsaufgabe folgt prinzipiell den Regeln der Liquidation. Die Erstellung einer Liquidationsbilanz ist hier auch notwendig.
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