Haftung bei der GmbH?Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung sollte dem Namen nach Haftungen beschränken. Insbesondere wählt ein Unternehmer als Gesellschafter die Rechtsform der GmbH, um die Haftung des Vermögens auf das gezeichnete Stammkapital zu begrenzen. Allerdings ist der Wunsch der Gläubiger, bei Insolvenz oder sonstigen Forderungsaufällen der GmbH, in das Vermögen der Gesellschafter oder Geschäftsführer zu vollstrecken, genauso alt wie die Rechtsform der GmbH selbst. Die Haftungsbeschränkung der Gesellschafter ist in den Jahren der ständigen Rechtssprechung zu Durchgriffshaftung äusserst aufgeweicht. Insoweit wird jeder Gläubiger versuche, durchgriffshaftungsauslösende Merkmale zu erforschen. Hauptaugenmerk werden Gläubiger auf die faktische Geschäftsführung und dem vorsätzlöichen bankrott (existenzvernichtender Eingriff) legen. Über unser Auswahlmenü finden Sie unter Risiken weitere Haftungsvarianten bei der GmbH! |
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