Insolvenz - Vorsorge und Abwehr der (juristischen) Unternehmensinsolvenz

In  den Zeiten der Finanz- und Wirtschaftskrise stehen Signale auf Rot. In den Medien werden nahezu täglich Insolvenzankündigungen veröffentlicht. Leider ist nicht jedes mittelständische Unternehmen für den Staat parteipolitisch nutzbar; wie beispielsweise Opel und andere.

Was kann ich als Unternehmer und Geschäftsführer tun - die Auswirkungen einer Insolvenz zu minimieren?

Zunächst sollte man schonungslos den IST-Zustand des Unternehmens und des gesamtwirtschaftlichen Klimas akzeptieren! Unternehmen, die von der in den vergangenen Jahren geschaffenen Substanz zehren, befinden sich bereits in der strategischen und finanziellen Krise.

Der Verbrauch finanzieller Ressourcen ist ein eindeutiger Indikator - hier läuft etwas schief.

 

Anzeichen der Unternehmenskrise Vorsorgemöglichkeiten

Die Aspekte der Unternehmenskrise zeigen sich bereits im frühen Stadium:

  • Abbau von Zeitarbeit im Unternehmen
  • Kurzarbeit für die Stammbelegschaft
  • Gewährung von Kurzarbeitergeld durch die Arbeitsagentur
  • Abbau von Überstunden
  • Freistellung von Mitarbeitern

Welche Vorsorge kann der Unternehmer, Gesellschafter und Geschäftsführer treffen - um die juristischen Auswirkungen einer Unternehmenskrise zu mindern oder verhindern?

  • Prüfung der gesellschaftsrechtlichen Verhältnisse
  • Beseitigung der Insolvenzantragsgründe und Insolvenzantragspflichten
  • Wechsel in der Geschäftsführung
  • Betriebsaufspaltung - Abtrennung unrentabler Unternehmensbereiche
    oder risikobehafteter Geschäfte - Betriebsübergang
  • Liquidation der ausgegliederten Geschäftsbereiche
  • durch saubere Betriebsaufspaltung Klagen von Mitarbeitern auf Feststellung eines Betriebsübergangs (§613a BGB) vermeiden
  • Trennung von Besitz und Betrieb

Wir beraten Sie gern - und erarbeiten mit Rechtsanwalt - Steuerberater und Betriebsprüfer eine für Sie passende Lösung!


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