GmbH - Insolvenzverschleppung durch den Geschäftsführer?Ein Strafverfahren wegen Insolvenzverschleppung droht dem Geschäftsführer der GmbH, wenn dieser es unterlässt, fristgerecht Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen. Die Insolvenzverschleppung ist strafrechtlich sanktioniert. Seit der GmbH-Reform kann nicht Geschäftsführer werden, der wegen Insolvenzverschleppung rechtskräftig verurteilt wurde. Der Vorwurf Insolvenzverschleppung kann gegen Geschäftsführer, Gesellschafter und faktische Geschäftsführerder GmbH erhoben werden. Die Rechtsfolgen sind enorm. In der Regel werden bei einem Ermittlungsverfahren wegen Insolvenzverschleppung die so genannten beistraftaten automatisch aufgeklärt, z.Bsp.
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