GmbH - Konkurs und Konkursantrag

Der Begriff Konkurs wurde durch die Novellierung des Insolvenzrechts 1999 abgelöst. An Stelle der Konkursordnung trat die Insolvenzordnung. In Österreich besteht die Begrifflichkeit Konkurs unverändert fort.

Konkurs = Insolvenz

Doch wann ist eine GmbH Konkurs bzw. in Insolvenz?
Dazu definiert der Gesetzgeber mehrere mögliche Gründe für einen Insolavenzantrag (Konkursantrag).

Der Insolvenzgrund drohende Zahlungsunfähigkeit ist ein Antragsprivileg der Schuldners (im Falle der GmbH - Schuldnerin) und soll die Möglichkeit eröffnen, im Konkursverfahren Schutz vor Einzelvollstreckung zu geniessen.

Der drohende Konkurs der GmbH durch Überschuldung ist in der Regel durch die Erstellung einer Überschuldungsbilanz ersichtlich.

Einen Insolvenzantrag (früher: Konkursantrag) wegen Zahlungsunfähigkeit wird in der Regel durch den Gläubiger gestellt - Fremdantrag. Dem geht meisst die Zahlungseinstellung des Schuldners voraus.

Zum Insolvenzantrag (Konkursantrag) über das Vermögen der GmbH ist in der Regel der Geschäftsführer, aber mittlerweile in einigen Fällen auch der Gesellschafter der GmbH verpflichtet. Kommt der Geschäftsführer dieser pflicht nicht nach, droht ihm ein Verfahren wegen Insolvenzverschleppung (ehem. Konkursverschleppung).

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