GmbH - Konkurs und KonkursantragDer Begriff Konkurs wurde durch die Novellierung des Insolvenzrechts 1999 abgelöst. An Stelle der Konkursordnung trat die Insolvenzordnung. In Österreich besteht die Begrifflichkeit Konkurs unverändert fort. Konkurs = Insolvenz Doch wann ist eine GmbH Konkurs bzw. in Insolvenz? Der drohende Konkurs der GmbH durch Überschuldung ist in der Regel durch die Erstellung einer Überschuldungsbilanz ersichtlich. Einen Insolvenzantrag (früher: Konkursantrag) wegen Zahlungsunfähigkeit wird in der Regel durch den Gläubiger gestellt - Fremdantrag. Dem geht meisst die Zahlungseinstellung des Schuldners voraus. Zum Insolvenzantrag (Konkursantrag) über das Vermögen der GmbH ist in der Regel der Geschäftsführer, aber mittlerweile in einigen Fällen auch der Gesellschafter der GmbH verpflichtet. Kommt der Geschäftsführer dieser pflicht nicht nach, droht ihm ein Verfahren wegen Insolvenzverschleppung (ehem. Konkursverschleppung). Lösungen bei drohender - Insolvenz (Konkurs) ? - Fragen Sie uns oder navigieren Sie über unser Auswahlmenü! |
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