GmbH - Überschuldung?

Von Überschuldung einer GmbH, oder aber auch anderen Kapitalgesellschaften sowie natürlichen Personen, spricht man, wenn das Vermögen der Person nicht ausreicht, um die fälligen Verbindlichkeiten zu bedienen. Die Überschuldung verpflichtet die Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften zur Stellung eines Insolvenzantrages. In der Regel ist die Überschuldung der GmbH nur durch gesonderte Erstellung einer Überschuldungsbilanz ersichtlich.

Durch die aktuell vorherrschende Finanz- und Wirtschaftskrise, kann die Stellung eines Insolvenzantrages unterlassen werden, wenn die Herstellung der Ertragskraft durch Sanierung wahrscheinlich ist. Diese tempoäre Befristung durch den Gesetzgeber erlaubt es, im Falle der Überschuldung, die Unternehmensinsolvenz zu verhindern und die GmbH zu sanieren.

Allerdings hat der Geschäftsführer im Falle der Überschuldung diese Bemühungen ausreichend zu dokumentieren. Eine Möglichkeit zur Beseitigung der Überschuldung ist die Liquidation. Die Liquidation verfolgt die gleichen Ziele wie das Insolvenzverfahren, bietet jedoch den Vorteil, dass der Vermögenszugriff durch Geschäftsführer erhalten bleibt.