Auffanggesellschaft - Folgen der GmbH-Insolvenz verhindern
Kann ein krisenbehaftetes Unternehmen verkauft werden - Ja! Der Verkauf von Geschäftsanteilen ist in jeder Unternehmenssituation zulässig.
Geschäftsanteile können selbst bei einem laufenden Insolvenzverfahren veräussert oder Unternehmen - und Unternehmensteile aus einer Insolvenz herausgekauft werden.
Das Ziel einer Auffanggesellschaft ist, dass die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens bestehen bleibt - Dies gelingt durch den Einsatz des Instrumentes Auffanggesellschaft. Im Rahmen dieser Neuaufstellung kann auch die Abspaltung von rentablen Betriebsteilen erfolgen, welche ausgegründet einer späteren Geschäftstätigkeit zur Verfügung stehen.
Der Alt-Geschäftsführer wird Zeuge - Es ist eine bekannte Problematik, dass ein Geschäftsführer einer GmbH oder ein Vorstand einer AG nicht als Zeuge für Geschäfte ihrer Firmen auftreten können, weil sie deren gesetzliche Vertreter sind. Durch den Wechsel in der Geschäftsführung entstehen hinsichtlich laufender Klage- oder Beweissicherungsverfahren immense Vorteile!
Bekannter ist dieses Verfahren an den Aktienmärkten; Unternehmensanteile werden in Form von Aktien gehandelt. Es kommt zu freundlichen und feindlichen Übernahmen, letztere werden gern als Heuschrecke verteufelt. Insolvenzgefährdete Unternehmen werden von anderen Konzernen aufgekauft und saniert, aber auch zerschlagen und liquidiert. Bei der klassischen GmbH geschieht dies nicht selten durch das Insolvenzplanverfahren.
| Gründe für eine Auffanggesellschaft |
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Jede Kapitalgesellschaft kann veräussert werden. Für Interessenten gibt es viele Gründe, selbst auch angeschlagene Gesellschaften zu übernehmen:
- Unternehmen ist langjährig am Markt
- Durchführung von Geschäften unter andere Firmierung,
- eigene und zu erwartende Aufträge,
- Markenrechte, Namensrechte, Patentrechte, Markteroberung,
- Kundendatei, geschäftliche Beziehungen zu Auftraggebern,
- qualifizierte Mitarbeiter oder spezielle Produkte, hohes Ansehen des Unternehmens bei Auftraggebern (öffentliche Hand),
- steuerliche Gründe
- Hebung stiller Reserven
Verlustzuweisungen
Auffanggesellschaft
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Zeit gewinnen und Zahlungsfähigkeit erhalten!
Der Weg über unsere Auffanggesellschaften wird beschritten, damit die Gesellschaft aus dem Tal der Liquiditätskrise gelangt und sich zeitlichen Handlungsspielraum verschafft. Ob eine Gesellschaft überschuldet oder zahlungsunfähig ist, werden wir selbst prüfen bzw. prüfen lassen.
Zunächst gehen wir nicht davon aus.
Die Insolvenzantragspflicht besteht für den neuen Geschäftsführer weiterhin. Die 21-Tage-Frist beginnt mit der subjektiven Feststellung des Geschäftsführers, dass Insolvenzgründe vorliegen, bzw. die Insolvenzreife erreicht wurde.
Die Frist beginnt für den neuen Geschäftsführer erst mit der Aufnahme seines neuen Amtes, dem alten Geschäftsführer ist mit seiner Abberufung gesetzlich untersagt, Rechtshandlungen für das Unternehmen vorzunehmen.
Das macht auch keinen Sinn, denn schnell kann der Vorwurf der faktischen (Weiter-) Geschäftsführung erhoben werden. Der ausgeschiedene Geschäftsführer ist dadurch von der Pflicht der Insolvenzantragsstellung befreit.
Durch diese rechtlichen Bedingungen wird das Zeitfenster für die Frist zur Stellung eines Insolvenzantrages geöffnet.
Wie kann eine Auffanggesellschaft in der Unternehmenskrise genutzt werden?
Dem neuen Geschäftsführer wird zunächst das Unternehmen in Gänze übergeben. Dieser wird dann externe Dienstleister zur Erstellung eines Prüfberichtes, insbesondere zum wirtschaftlichen Status des Unternehmens, beauftragen. Vom Gesetzgeber wird dem neuen Geschäftsführer ein angemessener Zeitraum eingeräumt. Je nach Art und Umfang des Betriebes, liegt angemessen durchaus über 21 Tage.
Zeitgleich wird mit allen bekannten Gläubigern wegen einer Teilzahlungsvereinbarung oder Forderungsverzicht verhandelt
Für den neuen Geschäftsführer ist es einfacher mit den Gläubigern des Unternehmens um einen Forderungsverzicht zu ringen. Er wird unmissverständlich klarmachen, dass, wenn die Gespräche ergebnislos verlaufen, die Quoten schlechter werden, oder bis zum Totalverlust der Forderungen führen.
Die Vorteile einer Auffanggesellschaft für den GmbH-Geschäftsführer und GmbH-Gesellschafter
Durch den Einsatz einer Auffanggesellschaft bieten sich dem geschäftsführer und Gesellschafter einer GmbH zahlreiche Vorteile. Die Auffanggesellschaft kombiniert die Modelle der GmbH-Liquidation und Abwicklung - sowie dem Verkauf der GmbH vor und während der Insolvenz. Die Auffanggesellschaft dient der Haftungsüberleitung und Haftungsfreistellung. Mitarbeiter und Personal können in eine Auffanggesellschaft transferiert werden. Durch den Einsatz einer Auffanggeselslchaft lässt sich die Insolvenz einer GmbH oftmals verhindern.
Stichworte: GmbH-Insolvenz - Lösungen - Auffanggesellschaft und Abwicklung - Liquidation und außergerichtliche Sanierung. |