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Stellt das Vertretungsorgan (i.d.R.Geschäftsführer) einer Kapitalgesellschaft (GmbH, GmbH & Co. KG, AG) Insolvenzantrag, ist dies nur der Auftakt eines schwierigen und langwierigen Verfahrens. Die dabei entstehenden Risiken und der Verfahrensautomatismus wird leider immer noch von den Geschäftsführern und Gesellschaftern unterschätzt.
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| Insolvenzgrund Insolvenzordnung |
Wer darf / muss Insolvenzantrag stellen? |
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§ 18 InsO |
Insolvenzantragsberechtigt ist im Falle drohender Zahlungsunfähigkeit lediglich der Schuldner Ein Insolvenzantrag wegen drohender Zahlungsunfähigkeit wird häufig gestellt wenn beabsichtigt ist, das Unternehmen im Rahmen des Insolvenzplanverfahrens zu sanieren ...Mehr... |
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Bestehende Zahlungsunfähigkeit § 17 InsO Rechtsvorschriften:
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Besteht Zahlungsunfähigkeit, ist zur Stellung des Insolvenzantrag der Gläubiger berechtigt und der Schuldner verpflichtet. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so haben alle die kaufmännische Situation des Unternehmens zu überwachen, d.h. auch Geschäftsführer welche |
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Überschuldung §19 InsO Rechtsvorschriften:
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Liegt die Überschuldung der Gesellschaft vor, ist der Schuldner zum Insolvenzantrag bei juristischen Personen verpflichtet. Der Gläubiger kann nur bei juristischen Personen wie: Die Insolvenzantragspflicht gilt mit Inkrafttreten des MoMiG (GmbH-Reform) im Übrigen auch für Gesellschafter bzw. Aufsichtsräte, soweit eine funktionsfähige Geschäftsleitung nicht sichergestellt ist. |

Insolvenzantrag - Pflichten und Rechte des GmbH-Geschäftsführer's und GmbH-Gesellschafter