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GmbH InsolventInsolvenzantrag - Pflichten und Rechte des GmbH-Geschäftsführer's und GmbH-Gesellschafter

Stellt das Vertretungsorgan (i.d.R.Geschäftsführer) einer Kapitalgesellschaft (GmbH, GmbH & Co. KG, AG) Insolvenzantrag, ist dies nur der Auftakt eines schwierigen und langwierigen Verfahrens. Die dabei entstehenden Risiken und der Verfahrensautomatismus wird leider immer noch von den Geschäftsführern und Gesellschaftern unterschätzt.

Nach Angaben des Wirtschaftsministeriums von NRW, landen 90% aller Insolvenzeröffnungsanträge über kurz oder lang auf dem Tisch der Staatsanwaltschaft. Nahezug 3/4 dieser Verfahren enden mit einer Verurteilung des Geschäftsführers wegen Insolvenzverschleppung oder einer Beistraftat.

Unerheblich bleibt dabei, ob der Insolvenzantrag durch den Geschäftsführer gestellt wurde (Eigenantrag) oder ein Gläubiger zur Durchsetzung seiner berechtigten oder unberechtigten Ansprüche Insolvenzantrag gestellt hat. Häufigster Grund für einen Insolvenzantrag ist bestehende Zahlungsfähigkeit.

Insolvenzgrund
Insolvenzordnung
Wer darf / muss
Insolvenzantrag stellen?

Drohende Zahlungsunfähigkeit

§ 18 InsO

Definition - Drohende Zahlungsunfähigkeit

Insolvenzantragsberechtigt ist im Falle drohender Zahlungsunfähigkeit lediglich der Schuldner

Ein Insolvenzantrag wegen drohender Zahlungsunfähigkeit wird häufig gestellt wenn beabsichtigt ist, das Unternehmen im Rahmen des Insolvenzplanverfahrens zu sanieren ...Mehr...

Bestehende Zahlungsunfähigkeit

§ 17 InsO

Rechtsvorschriften:

  • GmbH (§64 GmbHG)
    (§15a InsO)
  • AG (§92 Abs. 2 AktG)
  • eG (§99 Abs. 1 GenG)
  • KGaA (§283 Nr. 14 AktG)
  • GmbH & GmbH OHG
    (§130a HGB)
  • GmbH & Co. KG
    (§177a HGB)
Definition - Bestehende Zahlungsunfähigkeit

Besteht Zahlungsunfähigkeit, ist zur Stellung des Insolvenzantrag

der Gläubiger berechtigt und der Schuldner verpflichtet.

Die Insolvenzantragspflicht gilt seit Inkrafttreten des MoMiG (GmbH-Reform) im Übrigen auch für Gesellschafter bzw. Aufsichtsräte, soweit eine funktionsfähige Geschäftsleitung nicht sichergestellt ist.

Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so haben alle die kaufmännische Situation des Unternehmens zu überwachen, d.h. auch Geschäftsführer welche
z.Bsp. für die Kundenaquise oder technische Realisierung zuständig sind, müssen im Falle einer Krise Insolvenzantrag stellen.

Überschuldung

§19 InsO

Rechtsvorschriften:

  • GmbH (§64 GmbHG)
    (§15a InsO)
  • AG (§92 Abs. 2 AktG)
  • eG (§99 Abs. 1 GenG)
  • KGaA (§283 Nr. 14 AktG)
  • GmbH & GmbH OHG
    (§130a HGB)
  • GmbH & Co. KG
    (§177a HGB)
Definition - Überschuldung

Liegt die Überschuldung der   Gesellschaft vor, ist der Schuldner zum Insolvenzantrag bei juristischen Personen verpflichtet.

Der Gläubiger kann nur bei juristischen Personen wie:
(GmbH, AG, eG, KGaA)
Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellen.

Die Insolvenzantragspflicht gilt mit Inkrafttreten des MoMiG (GmbH-Reform) im Übrigen auch für Gesellschafter bzw. Aufsichtsräte, soweit eine funktionsfähige Geschäftsleitung nicht sichergestellt ist.

Beachte: eingeschränkte Antragspflicht bis zum 1.1.2011