Das Insolvenzverfahren der GmbHDas Insolvenzverfahren soll den Schuldner, im Falle der GmbH - die Schuldnerin, zunächst Schutz vor Zwangsvollstreckung dienen. Simpel wird das Insolvenzverfahren zunächst auch mit Schutz vor Gläubigern beschrieben. Dieser Schutz währt jedoch nicht allzulang, denn das Insolvenzverfahren soll die Ansprüche der Gläubiger bestmöglich bedienen. Um das zu erreichen, wird neben Masseverwertung auch versucht, in das private Vermögen der Geschäftsführer und Gesellschafter zu vollstrecken. Ein Wunsch - so alt wie die Rechtsform GmbH selbst. Das Modell dafür lautet - Durchgriffshaftung. Richtig angepackt und vorbereitet kann die Insolvenz einer GmbH dennoch zur Herstellung der Ertragskraft führen, insbesondere um sich verdeckter Risiken zu entledigen oder langjährige, aber überteuerte Verträge abzustreifen. Ist allerdings lediglich die wirtschaftliche Gesundung des Unternehmens das Ziel - sollten die Verwantwortlichen die freie Sanierung vorziehen. Denn, Gläubiger und Insolvenzverwalter werden immer nach Fehlverhalten suchen.
Die Ziele des Insolvenzverfahrens sind zunächst vornehm, werden in der Praxis aufgrund der Massarmut der GmbH selten erreicht. Vor Antragsstellung sollte zu überprüfen sein, ob Gläubiger auch im Wege der Liquidation bedient werden können. Auch wirtschaftlich rentable Unternehmen können im Rahmen der außergerichtlichen Sanierung ausgegliedert werden. Der für GmbH's mit dichter Personaldecke grösste Vorteil ist im Insolvenzverfahren in der Regel die Gewährung von Insolvenzgeld für die Arbeitnehmer. Dies lässt sich allerdings auch ohne Insolvenzantragsstellung erreichen. Auch die oft genutzte Möglichkeit zur Ausschöpfung von Sonderkündigungsrechten für missliebige Verträge lässt sich ohne Insolvenzverfahren erreichen. "Abweisung mangels Masse" führt automatisch zu Ermittlungsverfahren, welche Durchgriffshaftungen auslösen! Wir beraten Sie dazu gern!
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