Liquidationsübertragung - Die Übertragung des Unternehmens zum Zwecke der Betriebsstillegung

Bei der Liquidationsübertragung wird das nicht fortsetzungfähige Unternehmen zum Zwecke der Betriebsbeendigung an eine von unserer Kanzlei dafür speziell vorgesehene Gesellschaft (in der Regel eine GmbH) veräussert und ein Wirtschaftsberater als Liquidator bestellt. Es wird eine Bestandsaufnahme durchgeführt und ein Liquidationsplan beschlossen, der mit den Gläubigern der GmbH abgestimmt wird.

Die Geschäfte des Unternehmens werden zu Ende geführt, Forderungen eingezogen, alle Vertragsbeziehungen werden beendet, der Lager- und Maschinenbestand und alles sonstige Anlagevermögen wird veräußert, das Betriebsgrundstück wird beräumt und es erfolgen die entsprechenden behördlichen Abmeldungen.

Am Ende des Verfahrens wird die Gesellschaft (GmbH, GmbH & Co. KG) im Handelsregister zur Löschung gebracht.

Das Liquidationsverfahren ist im GmbHG geregelt. Bestehen fällige Verbindlichkeiten, besteht die Kunst in diesem Liquidationsverfahren darin, dass den Gläubigern der Gesellschaft vermittelt werden kann, dass durch diese Verfahrensvariante regelmässig deutlich höhere Quoten auf die Forderungen erwirtschaftet werden können, als beim klassischen Insolvenzverfahren.

Auch wird durch die Bestellung eines Wirtschaftsberaters zum Liquidator (Abwickler) neues Vertrauenspotenzial geschaffen, welches unbedingt notwendig ist, um dieses Verfahren ausserhalb der Insolvenz abzuwickeln. Sollte das nicht gelingen, schafft der Liquidationsverkauf eine professionelle Grundlage als gleitender Übergang für das sich anschliessende Insolvenzverfahren.

siehe auch: Insolvenzübernahme durch den Wirtschaftsberater

Voraussetzungen:

  • es liegen keine Insolvenzgründe vor
  • Zwangsvollstreckungsmaßnahmen werden nicht oder überschaubar betrieben

Der Liquidator wird folgende Maßnahmen ergreifen:

  • Sichtung und Bewertung der Betriebsunterlagen, Buchhaltung usw.
  • Aufstellung eines Liquidationsplanes
  • Durchführung von Gläubigerverhandlungen
  • Satzungsänderung - evt. Namens- und Betriebssitzänderung
  • Personalentlassungen
  • Forderungseinzug
  • Verwertung des bilanziellen Anlagevermögens

Liquidationsverfahren

In der Regel hat der Liquidationsbeschluss der GmbH einen Einfluss auf die Verhandlungsbereitschaft der Gläubiger. Diese erkennen darin zu Recht, dass die errichtete Gesellschaft beendet wird. Unser Liquidationsverfahren ist zeitlich deutlich kürzer, als das Insolvenzverfahren und die Masseerträge prozentual höher. Wir haben im Gegensatz zum Insolvenzverwalter Interesse an einer kurzen Verfahrensdauer.  Dies wird für die Gläubiger der GmbH auch ein Grund sein, ein Vergleich zuzustimmen und Fälligkeiten auszusetzen.

Das Liquidationsverfahren ist deutlich schwieriger zu führen, als die Begleitung des Insolvenzverfahrens, da eine zu offene Informationspolitik mit den Gläubigern auch eine Kehrseite hat, da ein Pfändungsschutz im Verfahren nicht besteht. Die Liquidation sollte nur von Fachleuten durchgeführt werden, die ihr Handwerk tatsächlich auch verstehen, da es auch erhebliche Haftungsrisiken für den Liquidator ergeben.

Der wesentliche Unterschied zum Insolvenzverfahren besteht darin, dass die Vertretungsbefugnis und der Vermögenszugriff des von der Gesellschafterversammlung bestellten Liquidators (Geschäftsführers) erhalten bleiben. Dadurch bestehen erblich höhere Handlungsspielräume im Verfahren.