Mediation - Konflikte lösen ohne VerliererDer Begriff Mediation entstammt dem Lateinischen und bedeutet Vermittlung. Im Segment der Konfliktlösung wird damit ein Verfahren, was strukturiert und freiwillig erfolgt beschrieben. Ziel einer Mediation ist die Beilegung des Konflikts. Die Konflikparteien - auch Medianden genannt - erklären sich bereit, unter Zuhilfenahme eines unparteiischen Dritten, einvernehmlich zu einer Lösung zu gelangen. Bekannt ist die Mediation in den Tarifverhandlungen zwischen Gerwerkschaft und Arbeitnehmervertretung. Nicht selten wird da, um einen Arbeitskampf zu vermeiden, das Tarifverhandlungsszenario unter die Aufsicht eines Mediators gestellt.
Nichts hindert die Parteien sich über ihre Ansprüche, Probleme oder ihrer zukünftige Beziehung zu einigen und diese Vereinbarung auch rechtsverbindlich abzuschliessen. In Kombination mit hauseigenen Juristen bleiben rechtsrelevante Aspekte stets im Fokus. Der Mediator ist ein unparteiischer Vermittler und Experte tätig. Ziel ist es, den Konflikt auf Sachthemen zu begrenzen. Zunächst müssen die Positionen der Konfliktparteien ermittelt werden. Der Mediator wird durch seine ruhige aber sachliche Art Dynamiken des Konfliktes bremsen und Verhandlungen auf das gebotene Maß der Kommunikation zurückführen. Beispiele und Vorteile für den Einsatz eines Mediators
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