Der Insolvenzplan - MusterDer Insolvenzplan ist in der Regel in 3 Teile gegliedert. Je nach Unternehmensstruktur, kann dieser auch abweichend gestaltet werden. Der Insolvenzplan ist die Voraussetzung für die Durchführung des Insolvenzplanverfahrens. Dem geht eine Überschuldungsbilanz und ein Sanierungsplan vorweg, welche in grossen Teilen wieder im Insolvenzplan eingegliedert werden. Für den hier veröffentlichten Musterinsolvenzplan wird keine Gewähr auf Annahme gegeben.
AllgemeinesAllgemeine Informationen zum Insolvenzplan Das Recht zur Vorlage eines Insolvenzplanes haben Insolvenzverwalter und Schuldner (§ 218 InsO). Die Gläubigerversammlung kann dem Verwalter den Auftrag zur Vorlage eines Insolvenzplans erteilen (§ 218 Abs. 2 InsO). Inhalt und Form des Planes sind in §§ 219 – 230 InsO geregelt. A-Darstellender TeilKapitel A - Darstellender Teil nach §220 InsO I. Grundsätzliches
II. Bildung von Gläubigergruppen nach § 222 InsO
III. Unternehmensdaten
IV. Unternehmen nach Insolvenzplanzielstellung V. Überblick über die Massnahmen zur Planumsetzung
VI. Ergebnisgegenüberstellung für Gläubiger und Gläubigergruppen im Vergleich mit / ohne Insolvenzplan B-Gestaltender TeilKapitel B - Gestaltender Teil nach § 221 InsO I. Gruppenbildung II. Erklärungen bei Veränderungen des Stammkapitals III. Planregelungen ( Sicherheitsgewährung, Gläubigerbehandlung, Arbeitnehmerbehandlung usw) IV. Massnahmen bei der Geschäftsführung /Investitionen V. Minderheitenschutzregelung VI. Zeitpunkt der Wirksamkeit VII. eventuelle Anordnung der Überwachung nach § 260 InsO VIII. Kreditrahmen nach § 264 InsO IX. ggf. Versagung der Restschuldbefreiung nach § 227 InsO
C-AnlagenKapitel C - Plananlagen I. Allgemeine Anlagen
II. Plananlagen nach § 229 InsO 1. zwingende Anlagen
2. Ergänzungen
III. Plananlagen nach § 230 InsO Erklärungen Dritter, Fortführungszustimmung, Verpflichtungsübernahmen IV. Sonstige Anlagen (Gläubigerverzeichnis, Arbeitnehmerverzeichnis usw.) Unser AngebotRechtssicher und fundiert - Unser Angebot!
Das Insolvenzplanverfahren ist eine Herausforderung für jeden Unternehmer. Gerade in den Verhandlungen mit den Gläubigern stecken unendliche Fallstricke. In der Praxis kommt die Sanierung im Insolvenzplanverfahren eher selten zur Anwendung, da die Krise meisst verschleppt wird und im Bedarfsfall zu wenig Zeit für die realistische Durchführung bleibt. Für eine sachgerechte Bewertung des Unternehmens, für die Erstellung eines fundierten Insolvenzplanes und die rechtliche Bewertung von Insolvenzantragspflichten - braucht ein Geschäftsführer einer GmbH deutlich mehr als 3 Wochen!
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