Die Hebung stiller Reserven während der Unternehmenskrise
Liquidität ist das „Blut“ eines jeden Unternehmens. Ohne ausreichende finanzielle Liquidität befindet sich das Unternehmen in der finanziellen Krise und kann seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr oder nur unzureichend nachkommen.
Die Geschäftsleitung eines Unternehmens ist daher ständig gefordert, für ausreichende Liquidität zu sorgen.
Insbesondere sollte die Geschäftsführung in der sich anbahnenden Krise ein besonderes Augenmerk auf die Liquidität richten. Zur Freistellung von Liquidität stehen der Geschäftsführung einige Möglichkeiten zur Verfügung. So kann zum Beispiel in der Bilanz ausgewiesenes Anlagevermögen veräussert werden und ggf. , sollte es für die Fortführung der Geschäftstätigkeit notwendig sein, zurückgemietet werden. Dieses Verfahren bezeichnet man als Sale and Lease Back.
In Betracht kommen:
- Grundstücke,
- Gebäude
- Maschinen
- Fahrzeuge
- Lizenzen
- immatierielles Wirtschaftsgut
Zu beachten ist allerdings, dass sich durch diese Maßnahmen die monatlichen Zahlungsverpfllichtungen erhöhen. Bleibt die Liquidität durch diese Massnahmen gesichert, sollte diese Variante zur Abschöpfung von Geldmitteln in Erwägung gezogen werden. Gern erstellen wir Ihnen zusammen mit fachkundiger Stelle (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer) eine Liquiditätsbewertung. Für Unternehmen, welche über umfassende Beteiligungen verfügen, ist der Verkauf dieser ebenfalls durchaus sinnvoll und kann zur Festigung der Liquidität führen. Ebenso können diese Massnahmen auf verbundene Unternehmen angewandt werden, um beispielsweise die Rendite der Beteiligung zu erhöhen und so den Kapitalfluss zu sichern.
Wichtig ist die Freimachung von Liquidität, welche in Forderungen verhaftet ist!
Hierbei handelt es sich grundsätzlich um erhebliche Vermögenswerte. Untersuchungen haben ergeben, dass durchschnittlich 1/3 der Vermögenswerte von Unternehmen in Forderungen gebunden sind.
Diese Tatsache hängt unmittelbar zusammen mit der Bedeutung von Zahlungsverzögerungen als Insolvenzursache. Je nach Forderungsart,- Umfang- und Erfolgsausichten sollte geprüft werden, ob derartige Reserven nicht durch Verkauf an Factoring- Gesellschaften und ein aggressiveres Forderungsmanagement zumindest teilweise abgebaut und in Liquidität umgesetzt werden können.
Ein weiterer wichtiger Punkt zum Liquiditätserhalt ist die Ausschöpfung von Fördermitteln, Zuschüssen und Subventionen. Dabei ist der Bonitätserhalt (Kreditwürdigkeit) für die Beschaffung von Kreditmitteln, besonders kurzfristiger Zwischenfinanzierungen (Überbrückungskrediten), immer im Auge zu halten.
Zu allen beschrieben Punkten beraten wir Sie gern ausführlicher.
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