Kernkompetenzen unserer Berater zur Bewältigung der KriseAlle für uns tätigen Berater, Rechtsanwälte, Juristen und Steuerberater sind sorgsam ausgewählt. Die gesellschaftsrechtliche Struktur unseres Beratungsunternehmens erlaubt es, anwaltliches Know-How in die Formulierung effizienter Lösungsvorschläge einfliessen zu lassen. Standesrechtliche Konflikte entstehen deshalb für uns nicht. Ein Rechtsanwalt kann nur begrenzt Lösungen aufzeigen - er kann lediglich von uns dargelegte Lösungsvarianten würdigen. Wegen der uns auferlegten Diskretion, werden keine kompletten Namenslisten der für uns tätigen Rechtsanwälte und Berater veröffentlichen. Unseren Kunden präsentieren wir gern Lösungen und Lösungswege, deren Ziel erst spät offenkundig wird. Dadurch, dass unsere Lösungen nicht sofort nachvollziehbar sind und weit über das juristische Allgemeinverständis hinausgehen, heben wir uns deutlich von den Leistungen anderer Beratungsunternehmen ab. Zur Bewältigung der GmbH-Krise bedienen wir uns mehrerer Rechtsfelder:
Werden wir für Sie tätig, wird keine Verbindung zu den Dienstleistungen von vdB ersichtlich. Wir projektieren unser Einsatzfeld lediglich nach innen. Damit bieten wir keine Angriffsfläche für Arbeitnehmer, Gläubiger oder sonstige Beteiligte. Mit einer allgemein gehaltenen Beratungsgesellschaft treten wir im Mandat auf. Das schützt vor Ärger, bietet notwendige Diskretion und dient dem Erreichen des uns gestellten Zieles. Beispiel: Gläubiger würden sofort unruhig werden, wenn diese sich vor Verhandlungen Informationen über unser Leistungsspektrum einholen. Gleiches gilt für Arbeitnehmer oder zerstrittene Gesellschafter und Geschäftspartner. Von uns eingesetzte Geschäftsführer sind nicht als Abwicklungs- oder Insolvenzgeschäftsführer durch frühere Mandate "verbrannt". |
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