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Hinweis Ein Muster-Sanierungsplan ist für die effektive Beseitigung der Schieflage nicht darstellbar und muss für jedes Unternehmen individuell erstellt werden. |

Der Sanierungsplan ist ein betriebswirtschaftliches Gesamtwerk aus:
- Fortführungsprognose
- Überschuldungsbilanz
- Zahlungsfähigkeitsprognose
- branchenspezifischen Merkmalen
So sind unterschiedliche Gesprächsformate und Verhandlungsansätze bei Gesprächen mit Gläubigern und Betroffenen nötig. Wir werden uns stets dem Kommunikationsniveau des Gläubigers und Betroffenen anpassen.
| Eckpunkte und Wesensmerkmale |
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Der Sanierungplan für die Beseitigung der Krise muss folgende Merkmale aufweisen.
Der Sanierungsplan ist, neben der Fortführungsprognose und der Überschuldungsbilanz ein wichtiger und seriöser Bestandteil bei Gesprächen mit Gläubigern und ein fachliches Fundament für Verhandlungen mit:
welche im Sanierungsplan allesamt auch unter dem Punkt Sanierungsbeteiligte aufgeführt werden. In den Verhandlungen mit den Sanierungsbeteiligten wird unter Erläuterung der positiven Fortführungsprognose der Sanierungsplan vorgestellt. Finanzwirtschaftliche Massnahmen können aber auch nur einen Teil des Gesamterfolges ausmachen. |
Gerade in kleinen und mittleren Unternehmen scheitern viele richtige Massnahmen an der fehlenden Durchsetzungskraft aufgrund langjähriger gefühlter Verbindlichkeiten. Im Sanierungsplan wird ein umfangreiches Planungssystem vorgelegt, dass als Handlungsrichtschnur dient und zügig umgesetzt werden sollte.
Die Erstellung eines Sanierungsplanes, dessen Umsetzung nur im Rahmen eines gesamtheitlichen Sanierungskonzeptes erfolgen kann, da die in dem Plan enthaltenen Massnahmen auf wesentliche Elemente der Fortführungsprognose und der Überschuldungsbilanz aufbauen.
Beim Sanierungsplan sind die haftungsrechtlichen Aspekte für den Geschäftsführer gesondert zu würdigen und auszuweisen.
Lesen Sie auch: der aussergerichtliche Sanierungsplan
Wichtigstes Merkmal einer Sanierung ist, die im Sanierungsplan ermittelte Lösung oder Massnahme, auch konsequent umzusetzen. Oft lassen sich unpopuläre Massnahmen nur mit dem Wechsel der Geschäftsleitung bzw. der Installation eines Krisenmanagers durchsetzen.
Wie bereits beschrieben, begibt sich der Geschäftsführer einer Gesellschaft unmittelbar in die Gefahr der Insolvenzantragspflicht.
Mit Kenntnis über den genauen Zustand ist der Geschäftsführer einer GmbH oder vergleichbar verpflichtet, sofort Insolvenzantrag zu stellen - spätestens jedoch nach 3 Wochen! Diese Frist wird vom Gesetzgeber dem Geschäftsführer der GmbH zur Beseitigung der Insolvenzmerkmale eingeräumt. Empirisch belegt ist, dass diese Frist in der täglichen Praxis erheblich überschritten wird und der Geschäftsführer, wird die fortdauernde Insolvenzverschleppung ermittelt, mit erheblichen Risiken der Durchgriffshaftung und der strafrechtlichen Verfolgung zu rechnen hat.
Die Erstellung des Sanierungsplanes sollte stets juristisch wasserdicht erfolgen und bereits im Ansatz mögliche Risiken für die Geschäftsführer ausschliessen.
Die Umsetzung eines Sanierungsplanes für die insolvenzgefährdete GmbH kann daher nur mit effektiven gesellschaftsrechtlichen Maßnahmen verbunden sein.
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Der Sanierungsplan in der Krise der GmbH