übertragende Sanierung - Der Verkauf der GmbH in oder vor der Insolvenz

Relativ unbekannt ist, ist die Möglichkeit, im Insolvenzverfahren das Unternehmen zu verkaufen. Hierbei wird der Rechtsträger, also die GmbH oder AG, vom eigentlichen Unternehmen, also der Geschäftstätigkeit getrennt.

Der Fachbegriff für dieses Verfahren lautet übertragende Sanierung. Die übertragende Sanierung kann sich durchaus mit dem Modell der freien und aussergerichtlichen Sanierung ergänzen. Auch hier kommen verschiedende Instrumente, wie z.Bsp. der Abwicklungsverkauf und die Auffanggesellschaft zur Anwendung.

Vorteile:

Nachhaftung für Steuerschulden gem. §75 Abs.2 AO
ist ausgeschlossen

Für §25 HGB, wurde dies mittlerweile auch höchstrichterlich bestätigt.

Herauslösung unrentabler Unternehmenszweige möglich
(Siemens - BenQ - Modell)

Wichtig: Die übertragende Sanierung sollte als Ergänzungsmodell zur freien und außergerichtlichen Sanierung gesehen werden.

Verkauf in der GmbH-Insolvenz - übertragende Sanierung
  • übertragende Sanierung
  • im Zuge der Insolvenzreife
  • Betriebsaufspaltung in der Insolvenz
  • Sanierungsplan - Möglichkeiten zur Fortführung
  • Ausgründung / Neugründung
  • Personalabbau
Wann?
  • beabsichtigt wird, das Unternehmen weiterzuführen
  • das Unternehmen bzw. die GmbH an einen Mitbewerber verkauft werden soll
  • Teile des Unternehmens fortgeführt werden sollen
  • Teile des Unternehmens fortgeführt werden müssen (Garantien, Service usw.)

 

 

vereinfachte Darstellung - übertragende Sanierung

Unternehmen in der Krise Sanierungsnehmer

überschuldete GmbH

die übertragende Sanierung der GmbH in Insolvenzreife bzw. im Insolvenzverfahren

rentable Unternehmensbreiche werden analysiert und die für eine Fortführung benötigten Kapazitäten ermittelt

?

GmbH Mantel - leer

Käufer / Investor - in der Regel aus dem Kreis der Gesellschafter - ggf. treuhänderische Übernahme

ggf. Neugründung oder Mantelaktivierung

übertragende Sanierung - Verkauf -Masseübertragung

Maschinen, Lizenzen, Patente ggf. Personal und sonst. werden an die neue Gesellschaft übertragen

!

50prozent-gmbh-gr

Das Anlagevermögen wurde verschlankt und Risiken verbleiben beim alten Rechtsträger - Maschinen usw. stehen wie gewohnt zur Verfügung.

25prozent-gmbh-rd

Der Kaufpreis fliesst in die Masse des alten Rechtsträgers ein - im Insolvenzverfahren auch Kaufpreiserfüllung im Wege der Betriebsgesellschaft.

Wir führen das Insolvenzverfahren über das verbliebene Vermögen durch - fremdgeführte Insolvenz.

Personal wird gekündigt. Je nach Situation ist auch eine Liquidation der Gesellschaft denkbar

=

75prozent-gmbh-gr

Der neue Rechtsträger arbeitet wie gewohnt, jedoch ohne die krisenbehafteten Unternehmensteile weiter.

Verdeckte Risiken bleiben in der alten GmbH.

Kaufpreis

  • finanziert
  • Mietkauf
  • Leasing
  • Bargeschäft

Gefahren in der übertragenden Sanierung

Die Gefahren in der übertragenden Sanierung sind enorm. Mit Regelmässigkeit wird der Vorwurf des "existenzvernichtenden Eingriffs" erhoben.  Weiterhin muss bei der übertragenden Sanierung §613a BGB (Betriebsübergang) in Betracht gezogen und ggf. juristisch fundiert umschifft werden. Ein weiteres Gefahrenpotential besteht in der Haftung für arbeitsrechtliche Verbindlichkeiten. Der Übergang aller Arbeitsverhältnisse nach §613a BGB gilt hier in jedem Fall, jedoch erst ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

Das heisst, die Übernahme des Betriebes muss tatsächlich nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgen. Arbeitsgerichte haben sich in Deutschland nicht selten mit der Feststellung eines Betriebsüberganges zu befassen. Aus empirischer Erfahrung heraus stellen wir immer wieder fest, welch erschreckend hohe Unkenntnis auch bei Juristen bzgl. der Gefahren in der übertragenden Sanierung bestehen.

Warnung - übertragende SanierungDem Betroffenen ist aus strafrechtlicher Hinsicht dringend von der übertragenden Sanierung in "Eigenregie" abzuraten. Regelmässig wird bei Misslingen der Straftatsbestand Bankrott gem. §283StGB provoziert!

Durch die gesellschaftsrechtliche Gestaltung des Unternehmens mit dem Einsatz der Betriebsaufspaltung und stiller Liquidation zeigen wir unserem Mandanten gern alternative Lösungen auf.

Durch den Einsatz unserer Treuhänder auf Zeit können Interessenskollisionen vermieden werden. Interessenten für die Fortführung des Unternehmen kommen meisst aus dem Kreis der Gesellschafter oder von Mitbewerbern. Zu beachten bleibt hierbei, dass die Insolvenzverwalterindustrie auch lukrative Unternehmen an den eigenen Dunstkreis veräusserst und nach beendeter Verwaltung für den Insolvenzverwalter sich neue berufliche Perspektiven erschliessen.

Auch muss hier die Kaufpreisfindung mit dem Insolvenzverwalter abgestimmt werden. Kann der Kaufpreis nicht der sofortigen Masseverwertung zugeführt werden, sind wir uns sicher, eine für alle einträgliche und zufriedenstellende Lösung zu finden. Allerdings ist hier das Wohlwollen des Insolvenzverwalters erforderlich.

Wir beraten Sie gern!



Die übertragende Sanierung der GmbH in der Unternehmenskrise - GmbH sanieren - Insolvenz vermeiden!

Die übertragende Sanierung der GmbH bietet dem Geschäftsführer und Gesellschafter erhebliche Möglichkeiten zum Schutz des Unternehmens. Allerdings sind bei der Sanierung der GmbH unzählige Fallstricke zu beachten - Häufig wird während Sanierung der GmbH durch den Geschäftsführer der Straftatsbestand Bankrott provoziert! Die GmbH in der Krise kann saniert werden.

Die übertragende und außergerichtliche Sanierung ist aufgrund haftungsrechtlicher Bestimmungen immer der GmbH-Insolvenz vorzuziehen - denn nach Insolvenzantrag hat der GmbH Geschäftsführer und Unternehmer nur wenig Eingriffsmöglichkeiten, da das Entscheidungsrecht über den Fortbestand exklusiv auf den Insolvenzverwalter übergegangen ist. Um eine außergerichtliche GmbH Sanierung zu erreichen ist seitens der Geschäftsführung ein unbedingter Sanierungswillen erforderlich. Interessant wird die Sanierung, wenn verschiedene gesellschaftsrechtliche und insolvenzrechtliche Tricks angewandt werden.